Liebe Leserin, lieber Leser

Ziel des folgenden Glossars ist es, einige der vermehrt in privaten und öffentlichen politischen Diskussionen verwendeten Begriffe möglichst kurz, neutral und gut verständlich zu umschreiben.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass nicht alle Begriffe gleichermaßen eindeutig zu definieren sind. Deshalb erheben wir auch keinerlei Anspruch auf Vollständig- oder Rechtsgültigkeit.

Vielmehr würden uns freuen, wenn Ihnen unser stetig wachsendes Glossar dabei hilft, Ihre politischen Grundkenntnisse zu bestätigen, aufzufrischen oder zu erweitern. Und Sie möglicherweise dazu anregt, sich weiter mit dem Thema 'Rechtsextremismus' auseinander-zusetzen. 

Viel Spaß beim Lesen!

 

_______________________________________________________________________

                             

AfD | Die Alternative für Deutschland (AfD) ist eine im Jahr 2013 gegründete Partei, die dem äussersten rechten Rand des deutschen Parteienspektrums zuzuordnen ist. Aufgrund ihrer offen rechtslastigen Ausrichtung stellen viele Menschen und Institutionen (wie z.B. der Verfassungsschutz) das Demokratieverständnis der AfD infrage. Dennoch ist es der AfD innerhalb weniger Jahre gelungen, genügend Wählerinnen und Wähler zu gewinnen, um in allen Bundesländern und im Bundestag vertreten zu sein.                      

Brandbrief | Ein Brandbrief ist die schriftliche Form einer Brandrede, in der ebenso drastisch wie anschaulich auf gesellschaftlich kritische Themen hingewiesen wird. Mit einem Brandbrief sollen bestimmte Mißstände in der Öffentlichkeit zunächst publik gemacht und anschließend beseitigt werden.

Brandrede | Eine Brandrede ist eine umfangreiche sprachliche Äußerung, in der ein zumeist gesellschaftlich relevantes Thema im Mittelpunkt steht. Im Rahmen einer Rede oder eines Vortrags wird eine bestimmte Problematik, wie z.B. Lehrermangel, Pflegenotstand oder Kriminalität möglichst drastisch dargestellt, um die Gesellschaft für ebendiesen Mißstand zu sensibilisieren und ihn in der Folge zu beseitigen.

Überschreitet eine Brandrede bestimmte inhaltliche und sprachliche Grenzen, spricht man von einer Hetzrede. Erfolgt die Äußerung in schriftlicher Form, z.B. als Brief, Kommentar oder posting in analogen bzw. digitalen Medien, spricht man von einem Brandbrief.

Bürgerrechte | Bürgerrechte gehören - neben den Menschenrechten - zu den im Grundgesetz verankerten Grundrechten. Bürgerrechte beziehen sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat und gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige. Sie beginnen mit der Formulierung: "Deutsche haben das Recht .... " z.B. auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit oder auf freie Berufs- und Wohnortwahl.

Bundesrat | Der Bundesrat (BR) stellt ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland dar, das die politischen Interessen der einzelnen Bundesländer vertritt. Im Gegensatz zum Bundestag wird der Bundesrat nicht direkt von den Bürgern gewählt, sondern setzt sich anteilig aus Mitgliedern der verschiedenen Landesregierungen zusammen. Der Bundesrat steht somit für ein föderalistisches System, d.h. ein System, in dem sich mehrere Bundesstaaten zu einem Staat zusammenschließen. 

Bundestag | Der Bundestag (BT) oder auch 'das Parlament' stellt das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland dar. Mit Sitz in Berlin wird der Bundestag als einziges Verfassungsorgan des Bundes direkt vom Staatsvolk, d.h. von den deutschen Staatsbürgern gewählt. Zu den vielfältigen Aufgaben zählen rechtsgebende Funktionen oder auch die Wahl der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers. 

demagogisch | Unter demagogisch werden aufwiegelnde, hetzerische und abwertende Verhaltensweisen und Äußerungen von einzelnen oder Gruppen von Personen verstanden. In der Regel richtet sich demagogisches Verhalten gegen andere Gruppen von Menschen, die als bedrohlich für die Wahrung der eigenen Interessen betrachtet werden.  

Gewalt | Im politischen Sinn werden unter dem eher abstrakten Begriff 'Gewalt' bestimmte Möglichkeiten eines Systems verstanden, die zur Einführung, Umsetzung und Kontrolle von Regeln, Maßnahmen und Gesetzen eingesetzt werden können. So umschreibt z.B. der Begriff der Staatsgewalt ein Paket von staatlichen Maßnahmen, das sicherstellen soll, dass die in der Verfassung niedergeschriebenen Gesetze eingehalten werden.

Gewaltenteilung | Gewaltenteilung stellt ein Grundprinzip der meisten demokratischen Staaten dar, das dem Schutz die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger dient. Das Prinzip der Gewaltenteilung soll gewährleisten, dass auch ein Staat selbst sich an die Gesetze hält und seine Macht weder unkontrolliert einsetzt noch missbraucht. Zur Umsetzung dieses Ziels wird die Staatsgewalt in Deutschland in drei Bereiche aufgeteilt: Die gesetzgebende (Legislative), die ausführende (Exekutive) und die rechtsprechende Gewalt (Judikative).

Grundgesetz | Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland stellt das rechtliche Fundament des deutschen Staates dar. In insgesamt 146 Artikeln sind u.a. die Grundrechte der Bürger, die Aufgaben der einzelnen Regierungsorgane (z.B. der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bunderat), sowie Gesetze zum Finanzwesen und der Rechtssprechung des Bundes verankert. Somit ist das Grundgesetz zugleich die Verfassung Deutschlands.

Grundrechte | Grundrechte stellen staatlich garantierte Freiheits- und Gleichheitsrechte von einzelnen Personen gegenüber dem Staat dar und sind in den ersten 19 der insgesamt 146 Artikeln des Grundgesetzes erfasst. Grundrechte setzen sich aus Bürgerrechten und Menschenrechten zusammen, sind einklagbar, unveräusserlich und dauerhaft. Aufgrund ihres Verfassungsrangs sind sie besonders geschützt und für die drei Säulen der staatlichen Gewaltenteilung bindend. Schon für geringfügige Änderungen ist jeweils einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestags und des Bundesrats erforderlich. Zu den Grundrechten gehören der Schutz der Menschenwürde, die Gleichheit aller Menschen, die Meinungs-, Presse-, Glaubens, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freiheit der Berufswahl, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Eigentumsrecht oder auch das Asylrecht.

Identitäre Bewegung |                 

Islam |

Islamismus | Unter dem Begriff des Islamismus ist eine religiös motivierte Form des politischen Extremismus zu verstehen, in der die Gebote des Islam nicht nur als bindend für die (Ausübung der) Religion verstanden werden, sondern darüber hinaus als Grundlage für eine islamistische Staats- und Gesellschaftsordnung. Der Grundgedanke, dass die Staatsgewalt ausschließlich von Gott (Allah) ausgeht, steht im Widerspruch zu den Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Eine extreme Unterart des Islamismus stellt der Salafismus dar.

Linkspopulismus |            

Lügenpresse | Der Begriff Lügenpresse wurde bereits im Ersten Weltkrieg sowie im Nationalsozialismus verwendet und impliziert ein starkes Misstrauen gegenüber der Presse und ihren Vertretern. Die Berichterstattung der Massenmedien wird als einseitig, unwahr und manipulativ wahrgenommen. Inzwischen hat sich der als Unwort des Jahres 2014 gekürte Begriff als Schlagwort in vorrangig rechtspopulistischen Kreisen etabiert und wird oftmals als Parole bei den von Dresden ausgehenden Pegida-Demonstrationen sowie bei Veranstaltungen der AfD skandiert.

Menschenrechte | Menschenrechte und Bürgerrechte bilden einen Großteil der deutschen Grundrechte und stehen in Deutschland allen Menschen unabhängig von ihrer Nationalität zu. Sie beginnen immer mit der Formulierung „Jeder hat das Recht …" z.B. auf Gleichheit vor dem Gesetz, auf Leben und Freiheit, auf das Verbot der Folter oder auf die Annerkennung als Rechtsperson.

Meinungsfreiheit |

Menschenwürde | Der Begriff der Menschenwürde umschreibt die Auffassung, dass allen Menschen der gleiche Wert zuzuschreiben ist, unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht oder Alter. Dieser Ansatz basiert auf der Vorstellung, dass sich jede Person durch ein einzig den Menschen gegebenes Merkmal auszeichnet: der Würde. Dass die Menschenwürde als erste Norm im Grundgesetz verankert ist, kann als bewusste Reaktion auf die massive Missachtung der Menschenwürde im Nationalsozialismus verstanden werden.           

Nationalbewusstsein | Der Begriff umschreibt das Gefühl der Zugehörigkeit zu bzw. der Identität mit einer Nation und basiert auf dem Bewusstsein einer gemeinsamen Abstammung, Sprache, Kultur und/oder Heimat. Sich einer Nation zugehörig zu fühlen kann mit positiven Empfindungen einhergehen, wie z.B. mit Respekt und Anerkennung für bestimmte Werte und Leistungen, die der eigenen Nation zugeschrieben werden. Das Nationalbewusstsein kann jedoch auch negative Empfindungen hervorrufen, und zwar in den Fällen, in denen bestimmte Umstände wie z.B. soziale Ungerechtigkeit, mangelnder Fortschritt oder andauernde Diskriminierung mit der eigenen Nation in Verbindung gebracht werden.  

Nationalismus | In Abrenzung zum Begriff des Nationalbewusstseins bezeichnet Nationalismus ein übersteigertes Zugehörigkeitsgefühl zur eignen Nation, das in der Regel mit einer Aufwertung der eigenen und einer Abwertung anderer Nationen einhergeht. Nicht selten wird damit auch der Anspruch vertreten, möglichst viele andere Nationen nach den eigenen Vorstellungen zu formen.

Opportunismus | Der überwiegend negativ besetzte Begriff beschreibt das Verhalten von Menschen, günstige Gelegenheiten zu ihrem eigenen Vorteil zu nutzen. Mögliche persönliche Prinzipien und Wertvorstellungen sowie negative Konsequenzen für andere werden dabei ignoriert.

Patriotismus |

Pegida | Die Abkürzung Pegida steht für 'Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes' und ist eine islam- und fremdenfeindliche Organisation, die seit Oktober 2014 zu regelmäßigen Demonstrationen in Dresden aufruft. Demonstriert wird gegen eine von ihr behauptete Islamisierung sowie gegen die Einwnderungs- und Asylpolitik in Deutschland und Europa.

Populismus | Im politischen Sinn bedeutet der Begriff Populismus das Verhalten Einzelner oder mehreren Mitglieder einer Bewegung oder Partei, das sich gleichermaßen volksnah, schlicht und lautstark zeigt. Die zur politisch rechten Seite gehörenden Rechtspopulisten sowie die zur politisch linken Seite gehörenden Linkspopulisten stellen die aktuelle Lage - je nach Gesinnung - jeweils dramatisiert, vereinfacht und einseitig dar.

Rassismus |

Rechtsextremismus | Anhänger des Rechtsextremismus sind tendenziell gewaltbereite Menschen, die sich gegen einen demokratischen Verfassungsstaat stellen, ein autoritäres Staatsverständnis haben und individuelle Freiheits- und Gleichheitsrechte zugunsten der "Volksgemeinschaft" zurückstellen. Für Rechtsextremisten leitet sich der Wert eines Menschen aus dessen Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Nation ab. Menschen anderer Abstammung werden negativ bewertet und sind in ihren Augen eine Bedrohung für die Reinheit der Volksgemeinschaft. Nicht selten verherrlichen Rechtsextremisten den Nationalsozialismus, leugnen oder verharmlosen NS-Verbrechen und hängen Verschwörungstheorien an.

Rechtspopulismus | Der Begriff steht für einen zur politisch rechten Seite ausgerichteten Populismus, der durch eine Reihe gemeinsamer Merkmale gekennzeichnet ist. Auf polarisierende und moralisierende Art wird die starre Einteilung in Volk gegen Elite vertreten, eine generelle Islamfeindlichkeit, der Hass auf Medien ("Lügenpresse"), sowie eine autoritäre Orientierung. Ein ausgeprägter Nationalismus geht darüber hinaus mit der Wahrnehmung der EU als Feindbild einher.

Rechtsstaat | Ein Staat wird dann als Rechtsstaat bezeichnet, wenn - um staatlicher Willkür vorzubeugen - das Handeln der Regierung und Verwaltung durch geltende Gesetze geregelt wird. Unabhängige Gerichte übernehmen die Aufgabe, Entscheidungen des Staates zu überprüfen. Zugleich werden den Bürgern des Staates Grundrechte gewährt und deren Einhaltung garantiert.

Salafismus | Der Salafismus ist eine extreme Unterform des Islamismus, der sich kompromisslos an den Handlungen und Anschauungen des Propheten Muhammad sowie der zwei nachfolgenden Generationen orientiert. Salafisten lehnen weltliche Gesetze und Werte westlicher Gesellschafts- und Herrschaftsformen kategorisch ab. Insbesondere die von Salafisten in Deutschland geforderte Einheit von Religion und Staat und der ebenfalls erhobene absolute Geltungsanspruch der islamischen Rechtsordnung (Scharia) sind mit den Prinzipien des Grundgesetzes, dem Rechtsstaat und einer auf Menschenwürde basierenden Ordnung unvereinbar. 

Scharia | Die Scharia ist die islamische Rechtsordnung, die u.a. Körperstrafen wie das Abhacken von Gliedmaßen, das Auspeitschen oder die Todesstrafe für die Abkehr vom islamischen Glauben beinhaltet. Salafisten erheben einen absoluten Geltungsanspruch der Scharia als gültige Rechtsform in Deutschland. Die Inhalte der Scharia widersprechen der Unantastbarkeit der Würde des Menschen sowie der Religionsfreiheit und sind somit verfassungswidrig.           

Staat |  

Staatsgewalt | Zu den Aufgaben eines Staates gehört die Kontrolle, dass die in der Verfassung niedergeschriebenen Gesetze sowohl von den Bürgerinnen und Bürgern als auch vom Staat selbst eingehalten werden. Dazu kann ein Staat auf verschiedene Systeme, Strukturen und Institutionen, die sogenannte Staatsgewalt, zurückgreifen. Um staatlicher Willkür vorzubeugen, beruht die Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland auf Gewaltenteilung

Staatsorgan |                       

Strafgesetzbuch | Als Strafgesetzbuch (StGB) wird dasjenige Gesetzeswerk bezeichnet, das die Kernelemente des Strafrechts eines Staates reguliert. Unter anderem legt das Strafgesetzbuch eine Definition von strafbarem Verhalten fest sowie den Rahmen der im gegebenen Fall zu verhängenden Strafe. In der Regel hat jeder souveräne Staat ein eigenes Strafgesetzbuch.

Straftatbestand | Ein Straftatbestand umschreibt eine rechtswidrige Handlung, die eine Straftäterin oder ein Straftäter bei vollem Bewusstsein und somit schuldhaft ausgeführt hat. In Deutschland wird ein Straftatbestand nach dem Strafrecht geregelt. Das Strafgesetzbuch (StGB) fasst die dazu notwendigen Gesetze zusammen. 

Verfassung | Die im Grundgesetz festgelegte Verfassung stellt die fundamentalen Rechtsregeln für das Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland dar. Als zentrales Rechtsdokument umfasst sie die Gesamtheit der Regeln eines Staates, wie z.B. die Organisation und den Aufbau der Staatsorgane, das Verhältnis der einzelnen Staatsorgane zueinander sowie die Grundrechte der Bürger gegenüber dem Staat.

Verfassungsorgan |

Verfassungsschutz |

V-Leute | V-Leute, oder auch Vertrauensleute, sind Personen, die systematisch und gezielt Informationen über mutmaßlich verfassungswidrige Bestrebungen innerhalb bestimmter Extremistenkreise sammeln und diese an den Verfassungsschutz weiterleiten. V-Leute gehören nicht zu den Mitarbeitern der Verfassungsschutzbehörde, sondern werden von dieser angeworben und in der Regel bezahlt. Aufgrund der thematischen Brisanz wird die Identität von V-Leuten besonders geschützt.

Verschwörungstheorie | Unter einer Verschwörungstheorie versteht man die Auffassung, dass ein meist negatives Ereignis aufgrund der Aktivitäten einer heimlich agierenden Personengruppe eingetreten ist und nicht mit allgemein anerkannten, rationalen Erklärungen zu begründen ist. In Verschwörungstheorien werden reale Anteile mit Mutmaßungen, Legenden, Verdächtigungen und Erfundenem vermischt. Indem Zweifel und Gegenargumente mit der Begründung abgewiesen werden, selbst Teil der Verschwörung zu sein, widersetzen sich Verschwörungstheorien jeglicher logischen Kritik und sind damit sachlich unbegründet und wissenschaftlich wertlos.

völkisch | Als völkisch wird eine radikale, nationalistische Einstellung bezeichnet, deren Ziel es ist, dass sich 'das Volk', also die Menschengruppe, der man sich zugehörig fühlt,  ausschließlich aus ethnisch reinen Individuen zusammensetzt. Ende des 19. Jahrhunderts formierte sich im Deutschen Reich die sogenannte Völkische Bewegung. Indem vermeintlich undeutsche Menschen ausgeschlossen wurden, sollte die Bildung einer homogenen Nation vorangetrieben werden. Die Völkische Bewegung gilt als Wegbereiter des Nationalsozialismus und repräsentiert heute ein wichtiges Merkmal des Rechtsextremismus.  

Volksverhetzung | Volksverhetzung ist ein Straftatbestand, der nach § 130 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird. Volksverhetzend ist Verhalten dann, wenn aufgrund von Merkmalen wie Nationalität, Rasse, Religion oder Ethnie gegen Einzelne oder Teile der Bevölkerung zu Hass und Gewalt aufgestachelt und aufgefordert wird. Volksverhetzung schließt auch den Angriff auf die Menschenwürde anderer ein.